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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG (https://dejure.org/2010,8603)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG (https://dejure.org/2010,8603)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG (https://dejure.org/2010,8603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10a Abs 1 S 2 KAG RP, § 10a Abs 3 KAG RP
    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a KAG RP

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneuerung, Erweiterung, Umbau oder Verbesserung der gesamten öffentlichen Verkehrseinrichtung als Voraussetzung für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gem. § 10a Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a
    Erneuerung, Erweiterung, Umbau oder Verbesserung der gesamten öffentlichen Verkehrseinrichtung als Voraussetzung für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gem. § 10a Kommunalabgabengesetz ( KAG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 623 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Dass ein beitragspflichtiger Ausbau nicht die Erneuerung, Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung in Bezug auf die gesamte öffentliche Verkehrseinrichtung voraussetzt, folgt auch aus der Parallele zum Feld-, Weinbergs- und Waldwegenetz, die der Gesetzgeber im Blick hatte, als er sich für den in § 10a KAG normierten Systemwechsel entschied (LT-Drucks. 15/318 S. 7; vgl. auch OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    Dementsprechend darf der Blick nicht - wie bisher - allein auf die auszubauende Straße gerichtet werden, sondern gleichzeitig auf die Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung des Gesamtstraßensystems (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    c) Mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage ist allerdings § 6 Abs. 6 ABS zu beanstanden, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der errechneten, der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

    Denn sie unterliegen der Beitragspflicht nicht, wie der Senat bereits entschieden hat (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, ESOVGRP).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Straße nur an ihrer Nordseite durch eine aufeinander folgende Bebauung gekennzeichnet und zum Anbau bestimmt ist, während die südliche Seite mit der Böschung und der Parzelle 459/23 an diesem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der Bebauung nicht teilnimmt (vgl. BVerwG, 4 C 15/84, BVerwGE 75, 34 [36] = NVwZ 1987, 406; BVerwG, 4 C 15/90, NVwZ 1993, 985).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Das Verfassungsrecht verlangt vielmehr die hinreichende Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil (vgl. BVerfG, 1 BvL 1/58, BVerfGE 9, 291 [297]; BVerfG, 2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 467).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Nur wenn die übrigen Satzungsregelungen ohne die beanstandete(n) vom Satzungsgeber nicht getroffen worden wären oder aber durch die Beanstandung bedeutungslos würden, müsste die Satzung insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils muss der Gemeinderat demnach sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichten (vgl. auch OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    eine Freifläche dar, die so groß ist, dass ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der in der K......... Straße vorhandenen Bebauung angesehen werden könnte (vgl. BVerwG, 4 BN 37/05, BRS 69 Nr. 95, juris; OVG RP, 1 A 11260/05.OVG; OVG RP, 1 A 10705/06.OVG).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Das Verfassungsrecht verlangt vielmehr die hinreichende Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil (vgl. BVerfG, 1 BvL 1/58, BVerfGE 9, 291 [297]; BVerfG, 2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 467).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Der ihm dabei zustehende Beurteilungsspielraum schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die einen Ausgleich für die insbesondere tatsächliche Unsicherheit bieten soll, welche mit der Bewertung der Anteile des Anlieger- sowie des Durchgangsverkehrs zwangsläufig verbunden ist (vgl. OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, AS 34, 99, ESOVGRP).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09
    Straße nur an ihrer Nordseite durch eine aufeinander folgende Bebauung gekennzeichnet und zum Anbau bestimmt ist, während die südliche Seite mit der Böschung und der Parzelle 459/23 an diesem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der Bebauung nicht teilnimmt (vgl. BVerwG, 4 C 15/84, BVerwGE 75, 34 [36] = NVwZ 1987, 406; BVerwG, 4 C 15/90, NVwZ 1993, 985).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Vielmehr hat der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Gemeindeanteils gemäß § 10a Abs. 3 KAG das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung insgesamt zu gewichten (OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -, AS 38, 383, juris; OVG RP, Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS 40, 4, NVwZ-RR 2011, 577, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2015 - 6 A 10447/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Im Rahmen der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10a Abs. 3 KAG hat der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr zu gewichten (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris).

    Die auf die einheitliche öffentliche Einrichtung bezogene Gewichtung des Verhältnisses von Anlieger- und Durchgangsverkehr (OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris) bedeutet, dass der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr innerhalb der Einrichtung als Anliegerverkehr zu werten ist (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris).

    Das Verwaltungsgericht kann sich für seine Ansicht auch nicht auf die Entscheidung des Senats im Verfahren 6 A 11146/09.OVG (AS 38, 383, juris) berufen.

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG - (NVwZ-RR 2010, 62) die Auffassung vertreten, dass den Beitragsschuldnern der gesamte Anliegerverkehr in der eine Einheit bildenden Einrichtung zuzurechnen sei; nur der Durchgangsverkehr sei ihnen nicht zuzurechnen.

    Jenes Gericht hat bisher mehrere Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a KAG getroffen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht (insbesondere: Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG -, DVBl. 2008, 135; vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - , NVwZ-RR 2008, 722 und vom 16.03.2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Im Übrigen setzt ein beitragspflichtiger Straßenausbau bei wiederkehrenden Beiträgen nicht Ausbaumaßnahmen an der gesamten öffentlichen Einrichtung voraus, sondern es reichen Ausbaumaßnahmen an einzelnen Verkehrsanlagen aus, um einen jährlichen Investitionsaufwand umzulegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.3.2010 - 6 A 11146/09 - juris Rn. 15).
  • VG Koblenz, 27.06.2019 - 4 K 886/18

    Buslinienverkehr führt zur Erhöhung des Gemeindeanteils beim Straßenausbau

    Dies ergebe sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -.

    Soweit die Beklagte im Hinblick auf die Zuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs zum Anliegerverkehr auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG - sowie die von Raden unter Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2002 - 5 ZT 16/02 - vertretene Auffassung (vgl. Raden, a.a.O., § 34 Rn. 50 a.E.) verweist, führt dies nach Auffassung der Kammer zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

    Hinsichtlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG - ist zu sehen, dass diese die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen gemäß § 10a KAG zum Gegenstand hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19

    Straßenausbaubeitrag für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

    b) Anders als der Kläger meint, setzt ein beitragspflichtiger Straßenausbau gemäß § 10a KAG auch nicht die Erneuerung, Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung der gesamten einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen voraus; Ausbaumaßnahmen an einzelnen Verkehrsanlagen reichen vielmehr aus (OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -, AS 38, 383).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Entscheidend ist vielmehr (vgl. OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP), dass der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -anlagenteile innerhalb der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG in den Blick nimmt und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichtet.
  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

    Damit ist Anknüpfungspunkt der beitragsauslösenden Maßnahme nach wie vor die einzelne Verkehrsanlage (so auch überzeugend: OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16

    Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils -

    Dabei schließt der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 v. H. abweichen (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35; OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 62).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über

    Zu ergänzen ist, dass die Beklagte durch die in der mündlichen Berufungsverhandlung überreichten "Überlegungen und Abwägungsmaterial" zur Gemeinderatssitzung vom 8. Oktober 2009 belegt hat, dass die Höhe des Gemeindeanteils in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, esovgrp, juris; 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) festgelegt wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Aufhebung eines Beitragsvorausleistungsbescheid; Gemeindeanteil für eine

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

  • VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15

    Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsbemessung

  • VG Neustadt, 15.01.2015 - 1 L 1085/14

    Keine Aufrundung des Schätzungsbetrages bei Vorausleistungen auf den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

  • VG Neustadt, 12.10.2016 - 1 K 298/16

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Ausbau, Ausbaubeitragsrecht, Bebauungsplan,

  • VG Neustadt, 08.03.2017 - 1 L 161/17

    Abgabenrecht, Aufwand, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragssatzung, B-Modell,

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